Wann Sie ein Unfallgutachten brauchen
Ein Gutachten lohnt sich immer dann, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Als Richtwert gelten rund 750 Euro. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag, darüber zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten in aller Regel mit.
Viele Schäden sehen kleiner aus, als sie sind. Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger stecken häufig gebrochene Halter, verschobene Sensoren oder ein beschädigter Querträger, bei Elektroautos auch Teile der Hochvoltanlage. Ob die Grenze überschritten ist, kläre ich mit Ihnen kostenlos am Telefon oder anhand von Fotos per WhatsApp.
Warum nicht der Gutachter der Versicherung?
Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet einen eigenen Sachverständigen an. Das klingt bequem, hat aber einen Haken: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag des Unternehmens, das den Schaden am Ende bezahlen muss.
Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich in Ihrem Auftrag. Ich ermittle nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Positionen, die gern übersehen werden: Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und die Kosten für Mietwagen oder Abschleppen. Sie müssen das Angebot der Versicherung nicht annehmen.
Was in meinem Gutachten steht
- Fotos und Beschreibung aller Schäden, auch der versteckten
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, kalkuliert mit DAT-Software
- Merkantile Wertminderung bei jüngeren Fahrzeugen
- Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei einem Totalschaden
- Hinweise auf Vorschäden, damit Sie Kürzungen begründet widersprechen können
Totalschaden, 130-Prozent-Regel und Restwert
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Sie bekommen dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Den Restwert ermittle ich mit Angeboten vom regionalen Markt, zu diesem Preis dürfen Sie Ihr Fahrzeug in der Regel verkaufen.
Hängen Sie an Ihrem Auto, gibt es eine zweite Möglichkeit: Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf meist trotzdem repariert werden. Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur und dass Sie das Fahrzeug danach weiter nutzen. Mein Gutachten liefert die Zahlen für diese Entscheidung.
Wenn Sie anwaltliche Hilfe möchten
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite auch die Kosten Ihres Anwalts. Ich darf Sie rechtlich nicht beraten, arbeite aber eng mit Anwälten für Verkehrsrecht in Köln zusammen und stelle auf Wunsch den Kontakt her. Mein Gutachten geht dann direkt an die Kanzlei.
