Unfallgutachten in Köln nach einem unverschuldeten Unfall

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, darf seinen Gutachter selbst wählen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ich nehme den Schaden bei Ihnen vor Ort auf und halte alles fest, was Ihnen zusteht.

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Onur Karagöz fotografiert einen Heckschaden an einem Mini mit Maßstab

Wann Sie ein Unfallgutachten brauchen

Ein Gutachten lohnt sich immer dann, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Als Richtwert gelten rund 750 Euro. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag, darüber zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten in aller Regel mit.

Viele Schäden sehen kleiner aus, als sie sind. Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger stecken häufig gebrochene Halter, verschobene Sensoren oder ein beschädigter Querträger, bei Elektroautos auch Teile der Hochvoltanlage. Ob die Grenze überschritten ist, kläre ich mit Ihnen kostenlos am Telefon oder anhand von Fotos per WhatsApp.

Warum nicht der Gutachter der Versicherung?

Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet einen eigenen Sachverständigen an. Das klingt bequem, hat aber einen Haken: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag des Unternehmens, das den Schaden am Ende bezahlen muss.

Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich in Ihrem Auftrag. Ich ermittle nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Positionen, die gern übersehen werden: Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und die Kosten für Mietwagen oder Abschleppen. Sie müssen das Angebot der Versicherung nicht annehmen.

Was in meinem Gutachten steht

  • Fotos und Beschreibung aller Schäden, auch der versteckten
  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, kalkuliert mit DAT-Software
  • Merkantile Wertminderung bei jüngeren Fahrzeugen
  • Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei einem Totalschaden
  • Hinweise auf Vorschäden, damit Sie Kürzungen begründet widersprechen können

Totalschaden, 130-Prozent-Regel und Restwert

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Sie bekommen dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Den Restwert ermittle ich mit Angeboten vom regionalen Markt, zu diesem Preis dürfen Sie Ihr Fahrzeug in der Regel verkaufen.

Hängen Sie an Ihrem Auto, gibt es eine zweite Möglichkeit: Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf meist trotzdem repariert werden. Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur und dass Sie das Fahrzeug danach weiter nutzen. Mein Gutachten liefert die Zahlen für diese Entscheidung.

Wenn Sie anwaltliche Hilfe möchten

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite auch die Kosten Ihres Anwalts. Ich darf Sie rechtlich nicht beraten, arbeite aber eng mit Anwälten für Verkehrsrecht in Köln zusammen und stelle auf Wunsch den Kontakt her. Mein Gutachten geht dann direkt an die Kanzlei.

Gut zu wissen

Fragen zu Unfallgutachten

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das gilt, solange der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Ich rechne auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.

Wie schnell muss ich nach dem Unfall einen Gutachter rufen?

So früh wie möglich, am besten bevor repariert wird. Je frischer der Schaden, desto sauberer lässt er sich dem Unfall zuordnen. Meist kann ich am selben oder am nächsten Tag kommen.

Muss ich der Versicherung zuerst Bescheid geben?

Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung und nennen Sie dem Gegner Ihre Daten. Einen Gutachter dürfen Sie trotzdem selbst beauftragen, dafür brauchen Sie keine Erlaubnis der Versicherung.

Was ist, wenn die Schuldfrage noch unklar ist?

Dann rufen Sie mich trotzdem an. Ein Gutachten sichert den Schaden als Beweis, egal wie die Haftung am Ende verteilt wird. Bei geteilter Schuld wird auch das Gutachten anteilig erstattet.

Herr Karagöz stand mir vom ersten Gutachten direkt nach dem Unfall bis hin zur Endabrechnung mit der Versicherung inklusive der Vermittlung eines kompetenten Rechtsanwalts mit Rat und Tat zur Seite. Besonders toll war, dass sich Herr Karagöz auch die Zeit genommen hat, alle meine Fragen zu beantworten und mir damit die Sicherheit vermittelt hat, die ich in dieser nervigen Situation gebraucht habe.

LevinUnfall mit Anwaltsvermittlung · Google, August 2026

Ich bin auf Empfehlung meines Rechtsanwalts hierher und habe kurzfristig einen Termin für die Begutachtung meines Fahrzeugs bekommen. Die Aufnahme des Unfalls erfolgte professionell und umfangreich. Die Qualität der Arbeit ist klar zu erkennen. Hier ist ein Ingenieur mit Vertiefung und Zertifizierung im Fachbereich am Werk.

Mehmet A.Local Guide · Google, August 2026

Vom ersten Kontakt bis zur Fertigstellung des Gutachtens verlief alles schnell, professionell und absolut zuverlässig. Man nimmt sich Zeit, erklärt jeden Schritt verständlich und arbeitet sehr gründlich. Klare Empfehlung, jederzeit gerne wieder!

Tugay Ö.Unfallgutachten · Google, August 2026
  • „Schneller Service, professionelle Arbeit und eine unkomplizierte Abwicklung.“
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Anfrage

Anfrage zu Unfallgutachten

Am schnellsten geht es per Telefon. Wenn Sie lieber schreiben: Füllen Sie das Formular aus und hängen Sie gern zwei, drei Fotos vom Schaden an. Ich rufe Sie zurück.

Worum geht es?
Wer hat den Unfall verursacht?

Optional, bis zu 5 Bilder. Schäden aus zwei, drei Blickwinkeln reichen.

Ich rufe Sie so schnell wie möglich zurück. Ihre Angaben gehen nur an mich.

Onur Karagöz

Unfall gehabt? Rufen Sie mich an.

Ich höre mir an, was passiert ist, und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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