Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparaturkosten. Mehr nicht. Er enthält keine Wertminderung, keine Angaben zum Nutzungsausfall und hat vor Gericht kaum Beweiskraft. Bei einem kleinen, klar abgegrenzten Schaden ist das in Ordnung.
Sobald der Schaden größer ausfällt oder tragende Teile betroffen sein könnten, ist das Unfallgutachten die bessere Wahl. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, zahlt die gegnerische Versicherung es ohnehin mit. Sie verschenken also nichts, wenn Sie sich vorher beraten lassen.
Typische Fälle für einen Kostenvoranschlag
- Parkrempler mit kleiner Delle oder Kratzer
- Schaden am Außenspiegel oder an einer Zierleiste
- Kaskoschaden, bei dem die eigene Versicherung einen Nachweis verlangt
- Schäden, die Sie selbst bezahlen und nur kalkulieren lassen wollen
